Bereits schon seit September 2010 besteht der genehmigte Vorentwurf der Regierung von Niederbayern in Landshut, und bis jetzt ist " absolut ganz und gar nichts für die Verkehrssicherheit bei der lebensgefährlichen Kreuzung B 85 Tittling - Süd wirklich ernsthaft tatkräftig umgesetzt worden " ??
" Rezidivierende ( immer wiederkehrende ) schwerste Verkehrsunfälle auch mit Todesfolgen " !!!
" Keinerlei wirklich ernsthaftes Interesse " für die schon längst überfällige, und auch für die " noch immer fehlende notwendige Verkehrssicherheit auf Bayerns Straßen seitens des Innenministeriums " ?
Das Bayerische Innenministerium in München " müsste schon längst die Unterste Straßenverkehrsbehörde " im Landratsamt in Passau anweisen, " baldmöglichst die schon längst überfällige, und auch die noch immer fehlende Geschwindigkeitsbegrenzung " auf der B 85 von Grafenau her nach Passau führend, bereits schon vor der mörderischen gemeingefährlichen lebensbedrohlichen lebensgefährlichen und auch unfallproduzirenden Todeseinmündung " bei der B 85 Tittling - Süd zu installieren, aber " leider hatte bisher " der Landrat im Landratsamt in Passau " keinerlei wirkliches ernsthaftes tatkräftiges Interesse dafür gezeigt, " dass " endlich auch die Geschwindigkeitsbegrenzung in der Fahrtrichtung nach Passau installiert wird, " bevor wieder noch eine Verkehrsteilnehmerin, oder auch ein Verkehrsteilnehmer " zu Unrecht sein Leben lassen müsste, " weil die " Verkehrssicherheit bisher absolut ganz und gar noch nicht wirklich ernsthaft tatkräftig unterstützt wurde, " weil nämlich die zuständigen Herrschaften durch die " vorsätzlichen willkürlichen rigorosen menschenrechtsverletzenden ohne Rücksicht auf Verluste betriebenen Vorgehensweisen " beim Landratsamt in Passau die " Geschwindigkeitsbegrenzung bisher vehement kategorisch verhindert hatten, " auch auf die " GEFAHR HIN," dass wieder jemand " zu Unrecht zu Tode kommen müsste " ???
Die " fachkompetente Meinung " von dem Unfallanalytiker, vom Herrn Franz Plöchinger zu dem, " sehr stark enttäuschenden Schreiben " vom 31. Oktober 2023 von dem Bayerischen Innenministerium, vom Bayerischen Innenminister Herrn Joachim Herrmann, und auch von seinem Mitarbeiter Herrn Christian O. beim C 4 - Referat im Bayerischen Innenministerium in München.
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